Unser Trinkwasser ist in Deutschland das am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Darum ist Trinkwasser uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Damit dies auch so bleibt, gilt seit April 2017 die UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe, welche mit Trinkwasser in Berührung kommen.

Die Bewertungsgrundlage wurde bereits am 10. April 2015 wirksam. Mit diesem Datum begann die zweijährige Übergangsfrist welche am 10. April 2017 endete. Die 2. Änderung der Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe wurde am 23. März 2017 veröffentlicht und enthält eine ergänzte Positivliste der trinkwasserhygienisch geeigneten metallenen Werkstoffe. Die bisherigen Änderungen haben zu einer Erweiterung der Positivliste geführt. Daher gelten diese Änderungen ebenfalls ab dem 10. April 2017 verbindlich.

Es tauchen leider immer wieder Produkte und Armaturen von No-Name-Herstellern auf, die die nötigen Anforderungen an das Material nicht erfüllen. Diese „Materialmängel“ können die Hygiene des Trinkwassers negativ beeinflussen.

Jeder Innungsfachbetrieb hat Zugang zu einer Positivliste mit Herstellererklärungen. Hierbei erklären die Markenhersteller, die vorgeschriebenen Anforderungen an das Material einzuhalten. Somit ist dieser Installateur gerüstet, weiterhin hygienisch einwandfreie Trinkwasseranlagen zu bauen.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie auch weiterhin Ihr Trinkwasser genießen können.

Wir würden uns über viele Kommentare, Likes oder auch das Teilen sehr freuen.

Bis bald
Euer Benjamin Schaible
SFS Schaible GmbH