Den Bogen zwischen einer Toilette und dem Grundgesetz zu spannen ist vielleicht etwas verrückt oder abstrus.
Die Frage:
Was haben ein Dusch-WC und der erste Satz des ersten Artikels des Grundgesetzes gemeinsam?
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Bei einem Vortrag zu diesem Thema habe ich folgenden Satz gehört:
„Es kommt der Moment, da müssen die Kinder ihre Eltern zur Toilette begleiten!“
Wie könnte man die Würde beider Seiten besser wahren, als dass man die Selbstständigkeit beim Toilettengang so lange wie möglich aufrechterhält. Es ist eine Erleichterung, wenn die Intim-Hygiene mittels Knopfdruck erfolgt. Die Eltern bewahren ihren Stolz und die Enkelkinder kommen viel lieber reinliche Großeltern besuchen.
Darüber hinaus erleichtert dies die häusliche Pflege. Die Diskretion der zu pflegenden Person gegenüber der Pflegekraft bleibt bewahrt. Dadurch steigt das Selbstwertgefühl und die Selbstachtung bleibt erhalten. Dieser Aspekt ist nicht zu unterschätzen.
Ein Dusch-WC bietet somit eine einfache Lösung zum Erhalt der Würde im Alter oder bei motorischen Einschränkungen, zumindest bei einem der intimsten Momente eines Menschen.
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Bis bald
Euer Benjamin Schaible
SFS Schaible GmbH