Viele bringen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit seinen Kredit- und Zuschussprogrammen noch immer nur mit den Themen energetischen Sanierungen von Gebäuden, Studienkredite oder Existenzgründerunterstützung in Zusammenhang. Darüber hinaus fördert oder bezuschusst die KfW weitaus mehr Maßnahmen im Alltag als man denkt.
Hier möchte ich nun die Programme 455 und 159 für altersgerechtes Umbauen genauer vorstellen.
Hinter dem Programm 455 versteckt sich der Investitionszuschuss. Dieser beträgt 10 % für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung. Jedoch maximal 5.000,- € pro Wohneinheit.
Die Kreditvariante beträgt 50.000,- € pro Wohneinheit zu den sich immer wieder ändernden Zinsbedingungen der KfW.
Diese Programme sind selbstverständlich an die von der KfW vorgegebenen Bedingungen und Anforderungen geknüpft.
Das Hauptaugenmerk der Anforderungen lege ich hierbei auf die barrierefreien Bäder. Diese Anforderungen stellen Ansprüche an die Raumgeometrie, Bewegungsflächen, Mindestabstände sowie die Beschaffenheit der Einrichtungsgegenstände.
Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist ebenfalls recht umfangreich und würde hier den Rahmen sprengen. Zudem auch recht langweilig um sie zu lesen. Dies machen wir für Sie.
Die durchführbaren Maßnahmen und deren Förderfähigkeit müssen für jedes Bad separat geprüft werden. Bei der Realisierung Ihres altersgerechten Wohlfühlbades unterstützen wir Sie gern.
Bis bald
Euer Benjamin Schaible
SFS Schaible GmbH