In Deutschland ist Tübingen die erste Kommune, welche die Bauherren bei Neubauten zur Montage einer Solaranlage verpflichtet.

Seit 02.07.2018 ist es durch den Gemeinderat Tübingen beschlossene Sache. Im gesamten Stadtgebiet gilt ab sofort Solarpflicht für Neubauten. Das bedeutet, dass jeder Neubau mit einer solarstromproduzierenden Photovoltaikanlage ausgestattet werden muss.

Die Pflicht soll über einen entsprechenden Bebauungsplan vorgeschrieben werden. Allerdings herrscht noch Unsicherheit, da ein Urteil zur Solarpflicht auf Gebäuden fehlt. Des Weiteren besteht laut Gemeinderat nicht unbedingt ein Kaufzwang für die Bauherren. Mittels eines Pachtmodells in Kooperation mit den Stadtwerken Tübingen können die hohen Investitionskosten vermieden werden.

Vom Prinzip her eine tolle Sache…

… ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Nun befinden sich die Stadtwerke Tübingen zu 100% im Besitz der Universitätsstadt Tübingen.

Schwäbisch gefragt: „Hot des vielleicht a Gschmäckle?“

Übersetzung für Nichtschwaben: „Hat dies vielleicht einen Beigeschmack?“

Eine weitere Frage:

Und warum gilt diese Pflicht nur für PV-Anlagen und nicht auch für thermische Solaranlagen zur Warmwassererwärmung und Heizungsunterstützung?

Nicht nur der Strom- sondern vor allem auch der Wärmemarkt bietet enormes Potential für den Klimaschutz.

Um es nochmal deutlich zu machen… vom Prinzip her eine tolle Sache!

Die Solarpflicht ist ein deutlicher Schritt in Richtung Klimaschutzplan 2050. Um eine winzige Chance zu haben, diesen einhalten zu können sind große Taten nötig. Manchmal auch finanziell schmerzliche Taten.

Natürlich beinhaltet die Solarpflicht eine regionale Wirtschaftsförderung. Diese regt zusätzlich weitere Investitionen in den Klimaschutz an.

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Bis bald
Euer Benjamin Schaible
SFS Schaible GmbH